Nacherbenvermerk - Löschung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
L-ster05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 03.08.2013, 12:39
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

07.01.2016, 14:03

Hallo Zusammen,

gleich im neuen Jahr geht es los. Neuer Kauvertrag.

In Abt. II steht eingetragen. dass Nacherbfolge angeordnet ist.
die Nacherben ist verstorben. Für den Fall, dass die Nacherbin vor der Vorerbin versterben sollte, ist eine Ersatzerbin eingetragen.

Die Ersatzerbin hat dem Nachlassgericht gegenüber im Sommer 2015 erklärt, dass sie die Erbschaft bereits vor Anfall der Nacherbschaft aus allen in Betracht kommenden Gründen ausschlägt.

Meine Fragen:

1. Muss die Nacherbin trotzdem zur Löschung ihre Bewilligung erteilen?
2. Kann die Löschung bereits mit der Eintragung der AV erfolgen?
3. Ist zur Absicherung des Käufers die Anlegung eines Notar-Anderkonto erforderlich?

Vielen Dank für eine Hilfestellung.

L-ster05
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.01.2016, 08:48

Der Nacherbenvermerk könnte nachträglich unrichtig geworden sein, wenn der benannte Nacherbe verstorben, der benannte Ersatzerbe die Nacherbschaft wirksam ausgeschlagen hat und keine weiteren Ersatzerben in Betracht kommen. Dann kann der Nacherbenvermerk gelöscht werden, wenn die Grundbuchunrichtigkeit nachgewiesen oder offenkundig ist. Antrag und Bewilligung erfolgt durch den eingetragenen Eigentümer (hier wohl der Vorerbe). Die Löschung kann m. M. n. auch mit der Eintragung der AV erfolgen. Für die Einrichtigung eines Notaranderkontos sehe ich hier eigentlich kein Bedürfnis, wenn man die Kaufpreiszahlungsvoraussetzungen auch an die Löschung des Nacherbenvermerkes koppelt.
L-ster05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 03.08.2013, 12:39
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

10.01.2016, 13:30

Vielen Dank für Deine Stellungnahme, Larifari. Ich sehe das ebenfalls so. Eine telefonische Rückfrage bei der zuständigen Rechtspflegerin hat ergeben, dass sie den Nacherbenvermerk erst löschen wird, mit der Eigentumsumschreibung. Desweiteren verlangt sie, obwohl die nachbenannte Ersatzerbin ausgeschlagen hat, dass diese notarielle ihre Zustimmung zum Verkauf erteilt. Ich werde zu gegebener Zeit über den Fortgang berichten.
L-ster05
L-ster05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 03.08.2013, 12:39
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

20.01.2016, 12:57

Der Kaufvertrag wurde beurkundet. Die Rechtspflegerin blieb dabei:
Löschungsbewilligung der Ersatznacherbin erforderlich.
Löschung erst mit der Eigentumsumschreibung.
Ein anderer Notar hat 3 Tage zuvor ebenfalls einen KV über eine Wohnung beurkundet.
Mit dem Antrag auf Eintragung der AV hat er ebenfalls die Löschung des Nacherbenvermerks beantragt.
Er hat eine Zwischenverfügung erhalten.

So sieht es aus.

L-ster05
Antworten