Begründung Wohnungseigentum

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Jupp03/11

#11

07.10.2015, 16:03

Notariatsoldie hat geschrieben:Zu Frage 1. von Mieke4maria "Begründe ich das Wohnungseigentum nach § 3 oder § 8? Beide Brüder sollen Eigentümern von allen Wohnungen bleiben und wollen diese dann veräußern. Daher tendiere ich eher zu § 8."

Da die Brüder Eigentümer aller Wohnungen bleiben sollen, ist eine Teilung nach § 3 WEG der richtige Weg. § 8 käme in Betracht, wenn die Wohnungen unter den Brüdern aufgeteilt werden sollen. Eine Teilung nach § 8 löst auch eine 2,0 Gebühr aus, die Teilung nach § 3 lediglich eine 1,0 Gebühr
Das sollte überdacht werden.
Notariatsoldie
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#12

07.10.2015, 20:28

Sorry an alle - ich habe die Zahlen verdreht. Gemeint war, dass die Teilung nach § 8 WEG in diesem Fall der richtige Weg ist.
Jupp03/11

#13

07.10.2015, 20:30

Notariatsoldie hat geschrieben:Sorry an alle - ich habe die Zahlen verdreht. Gemeint war, dass die Teilung nach § 8 WEG in diesem Fall der richtige Weg ist.
Nichts anderes werden die Lesenden hier erkannt haben. Wohl denjenigen, die perfekt sind. ;)
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