Das sollte überdacht werden.Notariatsoldie hat geschrieben:Zu Frage 1. von Mieke4maria "Begründe ich das Wohnungseigentum nach § 3 oder § 8? Beide Brüder sollen Eigentümern von allen Wohnungen bleiben und wollen diese dann veräußern. Daher tendiere ich eher zu § 8."
Da die Brüder Eigentümer aller Wohnungen bleiben sollen, ist eine Teilung nach § 3 WEG der richtige Weg. § 8 käme in Betracht, wenn die Wohnungen unter den Brüdern aufgeteilt werden sollen. Eine Teilung nach § 8 löst auch eine 2,0 Gebühr aus, die Teilung nach § 3 lediglich eine 1,0 Gebühr
Begründung Wohnungseigentum
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Sorry an alle - ich habe die Zahlen verdreht. Gemeint war, dass die Teilung nach § 8 WEG in diesem Fall der richtige Weg ist.
Nichts anderes werden die Lesenden hier erkannt haben. Wohl denjenigen, die perfekt sind.Notariatsoldie hat geschrieben:Sorry an alle - ich habe die Zahlen verdreht. Gemeint war, dass die Teilung nach § 8 WEG in diesem Fall der richtige Weg ist.