Rückübertragung beim Tode des Beschenkten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Katzenbaer
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#1

04.09.2015, 14:56

Hallo Zusammen,

ich habe hier einen Fall, den ich so noch nie gehabt habe:

Im Jahre 2008 hat der Vater seinem Sohn ein Grundstücks gegen Nießbrauch und RückAV übertragen. Die Rückübertragung sollte u.a. möglich sein bei Vorversterben des Sohnes. Dies ist jetzt leider der Fall und der Vater möchte die Rückübertragung auf sich. Weil es eine Erfüllung einer Verbindlichkeit ist, habe ich wohl keine Probleme mit § 181 BGB. Formuliere ich einfach eine Auflassung? Natürlich mit Vorgeschichte etc. Einen Erbschein brauche ich wohl dann auch nicht, oder? :kopfkratz

Falls schonmal jemand diesen Fall gehabt hat, vielleicht kann er mir kurz weiterhelfen ;)

VG
Katzenbaer
Jupp03/11

#2

04.09.2015, 16:32

Die Frage der Erforderlichkeit eines Erbscheins, die weitere nach § 181 BGB läßt sich nur beantworten, wenn man weiß, ob der Sohn seinem Vater zur Auflassung bevollmächtigt hat. Daher sollte der Wortlaut eingestellt werden. Gibt es keine Vollmacht, stellt sich die Frage nach § 181 nicht und ein Erbnachweis ist zu erbringen.
Katzenbaer
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#3

07.09.2015, 08:48

Stimmt! Richtig! Die Vollmacht fehlt allerdings in der Übertragungsurkunde. Danke für den Hinweis!
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