folgender Sachverhalt: Schenkerin A schenkt Immobilie an Sohn mit der Bedingung, dass dieser nicht ohne schriftliche Zustimmung der Schenkerin A UND des Beteiligten B (nicht Eigentümer!) über den Grundbesitz verfügen darf.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Schenkerin A und wenn diese verstorben ist, der Beteiligte B berechtigt, die unentgeltliche Rückübertragung des geschenkten Grundbesitzes auf die Schenkerin A und wenn diese verstorben sein sollte, auf den Beteiligten B zu verlangen.
Hierzu soll eine (Rück)-AV zu Gunsten der Schenkerin A UND des Beteiligten B beantragt werden.
Nun meine Frage: Müssen hier zwei Vormerkungen beantragt werden oder handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch und es wird nur eine Vormerkung (als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB) beantragt? Wie muss die Formulierung konkret aussehen?
Ich stehe hier ehrlich gesagt etwas auf dem Schlauch.
Für Hilfe bin ich daher sehr dankbar
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