Weiterverkauf eines Grundstücks

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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ina85
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#1

21.05.2015, 15:12

Hallo ihr Lieben, ich brauche wieder mal dringend Hilfe und hoffe, dass ich in der Eile nicht einen schon passenden Beitrag übersehen habe :lol: .

Also:

Es soll ein Vertrag beurkundet werden, mit dem die "Veräußerin" einen hier noch nicht gehörenden Grundbesitz weiterverkauft. Hintergrund ist, dass die "Veräußerin" vor einigen Wochen bei einem anderen Notar einen KV unterzeichnet hat für einen Grundbesitz. Die Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten ist erfolgt. So weit wir von ihr informiert worden sind, ist der KP aber noch nicht fällig.

Die Frage könnt ihr euch sicherlich schon denken: Kann sie nun das Objekt schon weiterveräußern?? Ich würde jetzt sagen: nein, da es hier noch nicht dinglich gehört. Nun streiten wir hier schon eine Weile rum. Argument der Beteiligten: Es könne ja so viel passieren in der Zwischenzeit und wenns unterzeichnet wäre, wäre es fertig...

Die Angelegenheit eilt sehr!! Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar!!
noto-fee
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#2

21.05.2015, 15:53

Hatte selber schon einen ähnlichen Fall.

Ich habe es hier so gemacht, dass der "neue" Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, dass der "alte" Kaufvertrag vollzogen wird. Die Auflassungsvormerkung für den Käufer wird dann auch erst eingetragen, nachdem der Verkäufer Eigentümer ist (anders geht es ja auch gar nicht).

Hatte eine passende Vorbemerkung in dem Buch "Praxishandbuch für Notarfachangestellte" von Bös Neie Strangmüller Jurkat gefunden.

Liebe Grüße,
noto-fee
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ina85
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#3

21.05.2015, 15:58

Bin gerade wie wild am Blättern ;). Weißt du noch unter welchem Stichwort? Hatte dazu nichts passendes gefunden, wahrscheinlich habe ich immer unter dem falschen Ansatz nachgesehen...

Wie hast du das denn gemacht mit Anträgen und Benachrichtungen? Auch gewartet? Und wie ist das mit der Veräußerungsanzeige für das Finanzamt? Die muss ja eigentliche innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung angezeigt werden.

Wegen der Löschung der Grundpfandrechte werden wir abwarten bis der 1 KV durch ist, da eigentlich schon dann alle gelöscht sein sollen.
noto-fee
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#4

21.05.2015, 16:08

Die Vorbemerkung steht unter Rd. Nr. 446 Teil 5 Kapitel 2 ;)

Die Veräußerungsanzeige geht sofort weg, musst halt ankreuzen, dass der Vertrag noch nicht rechtswirksam ist, da der Vorvollzug erst durch sein muss.

Gemeinde usw. hab ich auch alles gleich angeschrieben. Nur halt mit der Vormerkung gewartet. Hab dann mit aufgenommen, dass die Vertragsparteien den Notar anweisen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung erst nach dem Vorvollzug zum Grundbuchamt zu schicken.

Bei uns war es nämlich so, dass wir diesen "ersten" Kaufvertrag auch selber hier im Büro gemacht haben.

Als Fälligkeitsvoraussetzung für die KP-Zahlung hab ich auch extra noch mal den Vorvollzug mit aufgenommen, obwohl das ja eigentlich klar ist, da die Vormerkung ja Fälligkeitsvoraussetzung ist und diese erst nach Vorvollzug eingetragen wird. Aber sicher ist sicher ;)
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ina85
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#5

21.05.2015, 16:21

Oh, super :thx
noto-fee hat geschrieben:Die Vorbemerkung steht unter Rd. Nr. 446 Teil 5 Kapitel 2 ;)

Die Veräußerungsanzeige geht sofort weg, musst halt ankreuzen, dass der Vertrag noch nicht rechtswirksam ist, da der Vorvollzug erst durch sein muss.

Hätte ich auch so gemacht

Gemeinde usw. hab ich auch alles gleich angeschrieben. Nur halt mit der Vormerkung gewartet. Hab dann mit aufgenommen, dass die Vertragsparteien den Notar anweisen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung erst nach dem Vorvollzug zum Grundbuchamt zu schicken.

Das werde ich noch entsprechend ergänzen

Bei uns war es nämlich so, dass wir diesen "ersten" Kaufvertrag auch selber hier im Büro gemacht haben.

Der 1. Vertrag wurde ja leider nicht hier beurkundet

Als Fälligkeitsvoraussetzung für die KP-Zahlung hab ich auch extra noch mal den Vorvollzug mit aufgenommen, obwohl das ja eigentlich klar ist, da die Vormerkung ja Fälligkeitsvoraussetzung ist und diese erst nach Vorvollzug eingetragen wird. Aber sicher ist sicher ;)

Ist bereits erledigt
Wie gesagt, die Löschungsbewilligungen für die Grundpfandrechte werde ich vorerst nicht anfordern, da werde ich die Umschreibung des 1. KV abwarten bzw. die KP-Fälligkeitsmitteilung, aus der müsste sich ja auch schon für mich ergeben, ob bei dem anderen Notar die Löschungsbewilligungen vorliegen.


Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!
Jupp03/11

#6

21.05.2015, 16:34

so würde ich es machen:

Voraussetzung u. a. KP-Fälligkeit:

a)
der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, und zwar an erster Rangstelle bzw. mit Rang nach Grundpfandrechten, bei deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

§ 6
Rücktrittsrecht des Käufers

1.
Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die im Eingang dieser Urkunde genannte Anschrift des Verkäufers zurücktreten, eine Abschrift an den Notar wird erbeten, wenn der Verkäufer nicht bis zum _______________, 24.00 Uhr, im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist.

Das Rücktrittsrecht erlischt

a)
wenn der Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist,

b)
nach dem (3 Monate nach dem ersten Datum), 24.00 Uhr.

2.
Die Parteien weisen den Notar an die nachfolgend bestellte Eigentumsbeschaffungsvormerkung und eventuell vom Käufer gemäß § 9 dieses Vertrages zur Kaufpreisfinanzierung bestellte Grundpfandrechte dem Grundbuchamt zum Vollzug erst dann vorzulegen, wenn

a)
der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist, oder

b)
das Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 1. b) erloschen ist.

3.
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts trägt der Verkäufer die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages und seiner Rückabwicklung. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und Arglist.
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#7

21.05.2015, 18:08

Vielen, vielen Dank!! Teile davon haben wir gut mit einarbeiten können, andere Sachen hatten wie schon.
So steht der Beurkundung hoffentlich nichts mehr im Wege.

Schönen Feierabend!
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