Zustimmung Eschborn wg. Indexklausel

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sarah84
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#1

26.03.2015, 08:42

Guten Morgen,

ich soll einen Erbbauvertrag abwickeln und nun meint mein neuer Chef, ich soll die Zustimmung für die Preisindexklausel einholen!
Sowas hab ich die letzten Jahre noch nie gemacht!

Ist das nötig?

Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!

Viele Grüße
Jupp03/11

#2

26.03.2015, 09:03

Ist nicht mehr erforderlich, siehe im übrigen § 4 Preisklauselgesetz
Martin Filzek
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#3

26.03.2015, 12:10

Falls es nicht als unbotmäßig empfunden wird oder sonst unpassend wäre, könntest Du dem "neuen Chef" (wahrscheinlich aber ein älteres Semester?) noch sagen, dass das eine Änderung bereits im Jahr 2007 war.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Sarah84
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#4

27.03.2015, 08:08

Danke für Eure schnellen Antworten
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