Guten Morgen,
ich verkompliziere die vorherige Situation mal ein bisschen.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Vielleicht kann mir aber ja jmd. helfen...
Im Grundbuch der Eheleute Müller sind zwei Grundstücke eingetragen: Müllerweg 1 und Müllerweg 3. Im Grundbuch ist eine Grundschuld über 270.000,00 € eingetragen.
Die Eltern übertragen Müllerweg 1 auf den Sohn XY. Es wird eine Schuldübernahme demgemäß vereinbart, dass die Grundschuld geteilt wird und der Sohn die eine Hälfte mitsamt Darlehensvertrag 1 übernimmt. Der Sohn unterwirft sich der ZV.
Die Eigentumsumschreibung samt Teilung der Grundschuld ist erfolgt und die Bank hat uns nun die vollstreckbare Ausfertigung übersandt und um Klauselumschreibung gebeten...
Ich kämpfe hier jetzt auch ein wenig mit der Formulierung der Vermerke. So habe ich mir den für das Original überlegt:
1.) Die der XY-Bank am 01.02.2000 erteilte vollstreckbare Ausfertigung wurde in Höhe eines Teilbetrages von 150.000,00 € aufgrund Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite eingezogen.
2.) Die Ansprüche aus der vollstreckbar gestellten Grundschuld mit den anteiliegen Nebenleistungen und Zinsen sowie alle weiteren Rechte aus der Grundschuldbestellungsurkunde einschließlich derjenigen aus der Übernahme der persönlichen Haftung und aus allen Erklärungen über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wirken nun in Höhe eines Teilbetrages von 150.000,00 €
aufgrund Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite wegen Erwerb des dinglichen Rechts gegen XY Müller; dies ist nachgewiesen durch Vorlage einer auszugsweisen beglaubigten Fotokopie des Übertragungsvertrages vom 1. April 2016 – UR-Nr. 123/2016 des amtierenden Notars, die der vollstreckbaren Ausfertigung beigefügt wurde.
3.) XY Müller ist am 15.04.2016 als Eigentümer des Sicherungsgegenstandes Gemarkung ... Flur ... Flurstück ... in das Grundbuch von ... Blatt AB eingetragen worden, auf welchem ein Teilbetrag in Höhe von 150.000,00 € aus der in Rede stehenden Grundschuld lastet; dies ist offenkundig.
4.) Der XY-Bank wurde am heutigen Tage wegen der eingetretenen Rechtsnachfolge
die zweite vollstreckbare Ausfertigung zur Sicherung der Forderung aus der Grundschuld Abteilung III Nr. 1.1 eingetragen im Grundbuch von Versmold Blatt BC nach Einzug des Teilbetrages in Höhe von 150.000,00 € erneut erteilt sowie eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zur Sicherung der Forderung aus der Grundschuld Abteilung III Nr. 1 eingetragen im Grundbuch von Versmold Blatt AB nach erfolgter Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den neuen Schuldner erteilt.
Geht die Begründung so? Oder ist vielleicht "aufgrund Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite wegen teilweisen Erwerb des dinglichen Rechts als Sicherungsgegenstand" ...
Kann ich dann tatsächlich einfach den Vertrag als Anlage der neuen vollstreckbaren Ausfertigung beifügen?
Bin ich vielleicht komplett auf dem Holzweg?
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
Wäre für jede Anregung dankbar!