TV und Nacherbenvermerk

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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JensW
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#1

23.12.2014, 11:21

Hallo Zusammen. Habe noch kurz vor Weihnachten einen komplizierten Fall reinbekommen.
Würde gerne wissen, ob mein Gedankengang richtig ist.
A hat ein Testament gemacht und seine Frau B zur nicht befreiten Vorerbin eingesetzt und seine Kinder C und D zu Nacherben.
E wurde als Testamentsvollstrecker ernannt mit der Aufgabe, das Haus in A zu verkaufen.
Bereite jetzt den Kaufvertrag vor. Es erscheint E und im Grundbuch ist natürlich der Nacherbenvermerk und der TV-Vermerk eingetragen.
Die Löschung des TV-Vermerks ist ja kein Problem aber für die Löschung des Nacherbenvermerks brauche ich doch eine Löschungsbewilligung von C und D? Problem: Die sind noch minderjährig. Also brauche ich dann eine Löschungsbewilligung mit Genehmigung Familiengericht oder?
Vielen Dank im Vorraus...
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rebru82
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#2

26.02.2015, 18:57

Auch wenn es schon etwas spät ist, aber dein Gedankengang ist richtig. Löschungsbewilligung durch gesetzliche Vertreter erteilen lassen bzw. falls B die Mutter von C und D ist, einen Ergänzungsbetreuer bestellen lassen, damit diese die Löschung bewilligt und dann vom Familiengericht die Genehmigung einholen. Hab zurzeit auch so einen Fall hier.
[hr]

Liebe Grüße

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