Änderung von Einstellplätzen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mieke4maria
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#1

03.12.2014, 17:19

Hallo,

habe einen Gebäudekomplex mit 11 Wohnungen. Wohnungsgrundbücher sind alle angelegt. Sondernutzungsrecht an den Stellplätzen sind begründet worden.

Der Bauträger möchte jetzt eine weitere Wohneinheit veräußern, der Erwerber möchte aber einen anderen Stellplatz haben.

Der Bauträger möchte daher den Stellplatz mit einer Wohnung tauschen. Der Bauträger ist derzeit noch Eigentümer von beiden Wohnungen die die Stellplätze tauschen sollen. Reicht es dann auch wenn nur er alleine die Änderungsurkunde zur Teilungserklärung abgibt oder müssen die Eigentümer der weiteren Wohneinheiten ebenfalls zustimmen?
Jupp03/11

#2

04.12.2014, 13:02

Bauträger kann das allein machen.
JensW
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#3

10.12.2014, 13:18

... sofern er in der Teilungserklärung dazu ermächtigt ist. Pauschal kann man das glaube ich nicht sagen...
birgitsabina
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#4

10.12.2014, 13:47

Also ich kenn das aus unseren Urkunden auch nur so, dass in der Teilungserklärung bereits dem teilenden Eigentümer eine Vollmacht erteilt wird, auch später - also auch in dem Zeitpunkt, wenn schon Teile des Wohnungseigentums verkauft wurden - die Sondernutzungsrechte an den Wohnungen zu tauschen, die noch im Eigentum des teilenden Eigentümers stehen; bei mir waren es nicht nur Stellplätze, sondern auch Kellerräume die wie wild getauscht worden sind.

Ich hatte auch einen Fall, wo der Erwerber vor der Umschreibung sein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz aufgegeben hat; in dem Fall wurde das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz in dem dann beurkundeten Vertrag wieder aufgehoben und fiel, weil die Fertigstellung des Hauses noch nicht erfolgt war und demgemäß der Kaufpreis für die Eigentumswohnung noch nicht vollständig geflossen war, an den teilenden Eigentümer zurück, der dann die Möglichkeit hatte das Sondernutzungsrecht einer anderen Wohnung zusätzlich zuzuordnen, die noch nicht verkauft war. Im Grundbuch wurde dann dann lediglich bei der Vormerkung berichtigt, dass das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz entfallen war. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses und vollständiger Zahlung des Kaufpreises wurde dann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch der Wohnung (OHNE) Stellplatz beantragt.
Jupp03/11

#5

10.12.2014, 14:47

JensW hat geschrieben:... sofern er in der Teilungserklärung dazu ermächtigt ist. Pauschal kann man das glaube ich nicht sagen...
für derartige Änderungen, man sagt Tausch, müssen die übrigen Wohnungseigentümer oder die Erwerber mit eingetragener Vormerkung, nicht mitwirken, da deren Sondereigentum und auch das Gemeinschaftseigentum in keinster Weise betroffen ist. Auf eine etwaige Vollmacht kommt es hier nicht an.
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