Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe schon bei google "gegoogelt" und nichts gescheites gefunden.
Folgender Sachzusammenhalt:
Es soll ein Erbbaurecht gelöscht werden. Eigentümer des Erbbaurecht (Erbbaurechtsgrundbuch) ist die Stadt. Eigentümer des darauf befindlichen Gebäudes ist Herr xyz. Die Stadt hat Herrn xyz angeboten, dass Erbbaugrundstück käuflich zu erwerben. Dieses möchte Herr xyz auch tun.
Wie wird verfahren?
Ich würde erstmal einen normalen Kaufvertrag über das Erbbaugrundstück entwerfen und anschließend die Löschung und die Schließung des Erbbaugrundbuches beantragen. Wir das Gebäude dann therotisch mit dem neuen Grundstück verbunden, oder wie funktioniert das.
Hat vielleicht von euch auch jemand ein Muster wie man soetwas formuliert? Wir selbst haben bisher so etwas noch nicht gehabt.
Weiterhin wurde auch angefragt, welche Variante kostengünstiger ist? Die Zusammenbeurkundung oder die getrennte Beurkundung.
Ich stehe total auf dem Schlauch.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und sage schonmal vorab
Viele Grüße
Löschung Erbbaurecht vor Ablauf von 99 Jahren
Ob die Aufhebung des Erbbaurechts zur Zeit möglich ist, hängt auch von den Belastungen, die auf dem Erbbaurecht ruhen, ab. Ggf. sind Nachverpfändungen des Eigentumsgrundstücks erforderlich usw. Beispiele und Formulierungen sind zu finden im v.Oefele/Winkler.