Guten Morgen!
Wir haben kürzlich einen Grundstückskaufvertrag beurkundet und haben die Stadt zur Übersendung
des Negativattestes aufgefordert. Nun schickt uns die Stadt ein Schreiben, dass sie hinsichtlich
einer Teilfläche von 5 qm ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt.
In der Literatur konnte ich hierzu nichts finden. Auch die telefonische Rücksprache mit einigen
befreundeten langjährigen Notariatsmitarbeitern anderer Kanzleien war erfolglos.
Ist es überhaupt zulässig, dass die Stadt hinsichtlicher einer Teilfläche das Vorkaufsrecht ausübt?
Mein Wissen war bislang, dass die Stadt bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes nur komplett in den
Vertrag eintreten könne...
Viele Grüße
Christina