Protokollierung Mitteilung Grundbucheinsichten 133a GBO

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Lena
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#1

18.09.2013, 08:56

Hallo zusammen!
Seit September soll es wohl in einigen Bundesländern (ich weiß nicht ob in allen) die Verpflichtung geben, die Grundbucheinsichten zu protokollieren. Wie macht ihr das in euren Notariaten? Habt ihr da eine extra Liste - per Hand oder in Excel? Oder übers Notariatsprogramm? Und was genau protokolliert ihr? Name des Eigentümers, Aktennummer bzw. URNr. oder so oder noch mehr?
Bin für alle Erfahrungen dankbar weil ich derzeit noch nicht weiß wie man das genau umsetzen soll... :thx
Liebe Grüße
Lena

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Peverell
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#2

30.09.2013, 10:54

Diese Protokollierungspflicht dürfte nur selten im Alltag aufkommen. Sie gilt nur dann, wenn eine Person mit berechtigtem Interesse (nicht der Grundstückseigentümer! Da gilt die Protokollierungspflicht nicht mehr) lediglich den Grundbuchauszug anfordert (evtl. auch um Erklärung bittet), also außerhalb eines Beurkundungsverfahrens. Nicht, dass ihr euch da evtl. zu viel Arbeit macht. ;)

Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, was genau protokolliert werden muss, kanns aber nicht mehr finden. Ganz grob dürfte es aber folgendes sein: Datum der Einsicht, die Grundbuchblattnummer samt Name und Geburtsdatum des Eigentümers, die Personalien der Person mit berechtigtem Interesse, Grund der Einsicht und Name des Notarmitarbeiters, der die Einsicht gemacht hat. So würde ich es zumindest - schön in einer Excel-Tabelle ;) - machen.
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Jana47
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#3

30.09.2013, 11:16

Wir haben das auch noch nicht gemacht; in NRW ist die isolierte Grundbucheinsicht durch den Notar meines Wissens aktuell auch noch nicht durch.

Was zu protokollieren ist, findet man in § 85a GBV http://dejure.org/gesetze/GBV/85a.html" target="blank

Btw: Ich kann mir auch vorstellen, dass man - da diese isolierten Grundbucheinsichten ja kontrolliert werden müssen - noch z.B. die DNotO ändert, um das Protokoll in die "Büchern des Notars" zu integrieren. Bis dahin würde ich ich eine separate Liste pro Jahr anlegen - und das Original in die Generalakte und eine Kopie in den jeweiligen Urkundenkasten nehmen :).
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#4

20.11.2013, 15:18

Hallo alle zusammen,

habe mal eine Frage, wie Ihr das so in Euren Büros handhabt. Ich soll ein Grundbuch einsehen. Eigentümer ist allerdings der verstorbene Vater. Meine Chefin ist RAin und Notarin. In dieser Sache ist sie allerdings als RAin tätig. Es geht um eine Erbangelegenheit mit der Stiefmutter. Die Kinder (werden durch uns vertreten) möchten nun wissen, was noch alles im Grundbuch eingetragen ist. Nun meine Frage: Wie bzw. was protokolliere ich? Gibt es dafür einen Vordruck oder schreibe ich obiges (#3) einfach so? Muss das unterschrieben werden, brauche ich noch eine Vollmacht speziell für die Einsicht?

LG
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Jana47
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#5

20.11.2013, 16:45

hallo cortana,
meiner ansicht nach kann eine einsichtnahme online (also notariell) in dieser angelegenheit nicht erfolgen, weil deine chefin als rechtsanwältin tätig ist. deswegen würden auch alle fragen zur protokollierung entfallen.
ich würde ein anschreiben an das grundbuchamt fertigen unter vollmachtsvorlage und darlegung des berechtigten interesses der mandantschaft und um erteilung eines beglaubigen oder unbeglaubigten grundbuchauszuges bitten zu allen immobilien, die auf den namen des vaters eingetragen sind bzw. waren.
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