Notar will Ausfertigung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Schnulli
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#1

13.08.2013, 12:59

Hallo ihr Lieben!

Wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, der Mandant kommt aus Berlin. Damit er nicht noch einmal zur Grundschuldbestellung kommen muss, haben wir in den Vertrag aufgenommen, dass sein "Hausnotar" vor Ort auch von der Belastungsvollmacht Gebrauch machen kann. Wir haben dem Notar also eine Abschrift des Vertrages übersandt. Jetzt kam ein Schreiben von dort zurück, wonach der Notar eine Ausfertigung fordert, da er aufgrund der ihm vorliegenden Abschrift angeblich nicht die Grundschuldbestellungsurkunde vorbereiten könne.

Und jetzt frage ich mich, wieso das nicht gehen sollte und die Vorlage einer Ausfertigung nötig ist? Bei anderen Notaren hat das doch auch immer so geklappt... Vom Bauchgefühl her (vielleicht auch aus Prinzip) weigere ich mich, ihm eine Ausfertigung zu schicken.

Gruß an alle!
Jupp03/11

#2

13.08.2013, 13:27

Entweder ist dem anderen Notar die Urschrift der Vollmacht oder eine Ausfertigung vorzulegen, da der Vollmachtnehmer nur durch beide genannten Möglichkeiten seine derzeitige Bevollmächtigung nachweisen kann. Dem Berliner Notar ist somit uneingeschränkt zuzustimmen.
Schnulli
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#3

13.08.2013, 13:56

Ok, danke Jupp, klingt plausibel :D Aber ich bin wissbegierig. Aus welcher Vorschrift ergibt sich das?
Jupp03/11

#4

13.08.2013, 14:04

U. a. Kommentierung zu § 47 BeurkG
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#5

14.08.2013, 10:08

Bzw. direkt aus dem Gesetz: § 47 BeurkG i. V. m. §§ 171, 172 BGB.
Schnulli
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#6

14.08.2013, 12:33

Ok, vielen lieben Dank! :huepf
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