Hallo,
ich habe hier einen Kaufvertrag mit einer Genehmigungserklärung. Die Erklärung wurde von einem anderen Notar beglaubigt. Jetzt meine Frage:
Muss ich bei der Ausfertigung und bei den beglaubigten Fotokopien die Erklärung mit drannähen und den Vermerk DANACH erstellen
oder
wird die Genehmigungserklärung einfach als eine extra Urkunde angesehen und diese wird dann nur beglaubigt und einzeln mit geschickt?
Ich weiß, blöde Frage aber sowas muss ich wissen^^
Dankeshön für die Hilfe
Kaufvertrag mit Genehmigungserklärung
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 82
- Registriert: 01.02.2013, 13:10
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Plumbum
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 610
- Registriert: 12.04.2007, 20:59
- Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin
Huhu
also ich handhabe das so, dass ich die als einzelne Urkunde ansehe. Ich mach dann auch meinen Anschreiben an das Grundbuchamt insoweit fertig, dass ich schreibe, anliegend überreiche ich erste Ausfertigung des Kaufvertrages vom .... Ur.-Nr. ... sowie Genehmigungserklärung des Veräußerers / Erwerbers, Ur.-Nr. .... vom .... des Notars ....
Mit unserer Urkunde vernähe ich die nicht, weil es ja oft so ist, dass erst der Kaufvertrag beurkundet wird und dann zur Genehmigung rausgeschickt wird, die erste Ausfertigung lege ich in die Aktentasche und warte dann auf die Genehmigungserklärung.
also ich handhabe das so, dass ich die als einzelne Urkunde ansehe. Ich mach dann auch meinen Anschreiben an das Grundbuchamt insoweit fertig, dass ich schreibe, anliegend überreiche ich erste Ausfertigung des Kaufvertrages vom .... Ur.-Nr. ... sowie Genehmigungserklärung des Veräußerers / Erwerbers, Ur.-Nr. .... vom .... des Notars ....
Mit unserer Urkunde vernähe ich die nicht, weil es ja oft so ist, dass erst der Kaufvertrag beurkundet wird und dann zur Genehmigung rausgeschickt wird, die erste Ausfertigung lege ich in die Aktentasche und warte dann auf die Genehmigungserklärung.
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 82
- Registriert: 01.02.2013, 13:10
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Okay super dankeschön. Und an das FA und an die Stadt, Parteien etc. muss ich dann eine beglaubigte Kopie der Erklärung mitschicken oder muss die gar nicht mit?
Ich bin neu im Notariat und frage deswegen so genau
Ich bin neu im Notariat und frage deswegen so genau
Dem Finanzamt teilst du mit, dass Person X am ... dem Vertrag zugestimmt hat, dieser somit rechtswirksam ist.
Begl. oder einfache Kopien mußt du den Behörden nicht mitschicken. Den Parteien würde ich mitteilen, dass Person X am ... genehmigt hat.
Begl. oder einfache Kopien mußt du den Behörden nicht mitschicken. Den Parteien würde ich mitteilen, dass Person X am ... genehmigt hat.