Grundbucheintragung /Freibetrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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azubine123
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#1

31.01.2012, 17:16

Liebe Reno's,

ihr müsst mir helfen!

Folgender Sachverhalt:

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei Geschwistern (nennen wir sie A und B). Der Erblasser C ist schon lange verstorben.

Der Erbe A möchte das Erbe nicht antreten (es handelt sich um ein Grundstück).ER möchte es seiner Tochter vermachen. Meiner meinung nach, kann er ja dazu das ERbe ausschlagen. Ist das Richtig (oder gibt es da fristen?). Und dann die Tochter ins Grundbuch eintragen lassen. Gibt es für solche Grundbucheintragungen Freibeträge? Wenn ja, wie berechnet man diese?


Vielen Dank im Voraus!

:oops: :thx
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Trulla79
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#2

31.01.2012, 20:27

Erbausschlagung ist grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen gerechnet ab Kenntnis des Erbschaft möglich. Wenn der Erblasser schon lange verstorben ist, dann dürfte es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich werden mit der Erbausschlagung. Aber dazu müsste man genauere Angaben kennen, um das zu beurteilen.

Was es mit dem Freibetrag beim Grundbuchamt auf sich hat, kann ich leider nicht beantworten.
Jupp03/11

#3

31.01.2012, 21:01

Freibetrag, damit meint die Themenstarterin die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren ab dem Tode des Alteigentümers. Diese Geschichte ist gegessen.
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Trulla79
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#4

31.01.2012, 21:05

Ach so! Doch davon hab ich schon mal was gehört. Hmm naja aber die Frage ist ja, wie lange ist lange?! Sie müsste halt die Angaben etwas konkretisieren.
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