Freigabe Grundstück durch Testamentsvollstrecker

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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PB1604
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#1

21.09.2011, 17:12

Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Notariatssache, es liegt ein notarielles Testament vor, wonach
1. Kinder zu gleichen Teilen Erben geworden sind
2. das Grundstück auf die Miterbin A übergehen soll
3. Barvermögen sollen die anderen Erben bekommen
4. zur Testamentsvollstreckerin wurde ebenfalls A bestimmt

Jetzt sollen wir beurkunden, dass A als Eigentümer des Grundstücks eingetragen wird. Weitere Verfügungen über den Nachlass sollen vorerst nicht vollzogen werden.

Ich hatte zuerst an eine gegenständliche Teilerbauseinandersetzung gedacht, das ganze nur mit A als TV und als Grundstücks-Empfängerin.
Blick ins Gesetz sagt nun § 2217 BGB: Testamentsvollstrecker muss "Freigabe" erklären.
Häh? Wie formulier ich das denn? :oops:
Also meine Formularbücher verweisen immer nur auf § 2217, geben aber kein Beispiel.

Ich brauch auch nur den groben Ansatz. Wäre super, wenn das schon mal jemand gemacht hat :!:

P.S. Wieso hab ich eigentlich immer so einen Blödsinn???
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Jupp03/11

#2

21.09.2011, 17:42

Zur Löschung siehe Schöner/Stöber neueste Auflage Rd 3473 ff.
PB1604
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#3

22.09.2011, 12:22

Wir haben das jetzt so vor: Testamentsvollstrecker erfüllt durch Urkunde das Vermächtnis, also Übertragung auf sich selbst als Vermächtnisnehmer.
Und in gesonderter Urkunde erklärt dann die Beteiligte, dass sie das Grundstück freigibt.
Ob das aber funktioniert, weiß ich auch nicht.
Mein Chef sagte eben, wir reichen es einfach mal ein, mal gucken was der Rechtspfleger sagt. Finde ich persönlich ja nicht so super. :roll:
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Katzenfisch
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#4

22.09.2011, 13:00

Frage: Gibt es bereits ein Testamentsvollstreckerzeugnis?
PB1604
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#5

26.09.2011, 11:41

@ Katzenfisch: ja, Testamentsvollstreckerzeugnis liegt vor.

Wegen den Kosten der Freigabeerklärung. Ist ja ein Entwurf, Testamentsvollstrecker unterschreibt. Also eine Gebühr § 145 i.V.m. § 38 II 5 a KostO, richtig? Wert: Wert des Vermächtnisses (also hier das Grundstück)?
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Jaqueline
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#6

23.01.2013, 15:45

Hallo zusammen...

Wir haben einen Entwurf gefertig, worin der Testamentsvollstrecker die Freigabe eines Grundstückes aus dem Nachlass erklärt und dann die Unterschrift des Testamentsvollstreckers beglaubigt.

Ich habe nichts gefunden, wonach man den Wert berechnet? Nach § 30 II KostO 3.000,00 Euro oder nach dem Wert des Grundstückes? bei der Gebühr bin ich mir auch nicht ganz sicher. Nach § 38 II 5 a KostO oder nach § 38 II 1 KostO?

Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte...
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