Ich habe die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von EUR 30.000,00 beim GBA beantragt. Die Grundschuldbestellungsurkunde mit ZV-Unterwerfung hat nur der Grundstückseigentümer unterzeichnet. Aus der Urkunde ergibt sich jedoch, dass der Grundstückseigentümer verheiratet ist.
Jetzt habe ich eine Zwischenverfügung vom AG bekommen mit folgendem Wortlaut:
"In der Urkunde ist der Hinweis enthalten dass der Sicherungsgeber verheiratet ist. Weitere Ausführungen sind nicht gemacht. Diesbezüglich wird um weitere Angaben gebeten - vgl. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage Rd.Nr. 3394."
Ich bin der Meinung, dass nach aktueller Rechtsprechung die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB bei der Grundschuldbestellung nicht mehr erforderlich ist. Finde jedoch den Nachweis nicht mehr.
Kann mir jemand helfen?
lG
Stephanie
P.S. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
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