Hallo, ich strauchele über folgende Frage:
Wir haben zu einer eigenen Urkunde (Entwurf mit U-Beglaubigung) eine Nachtragsurkunde machen müssen (ebenfalls Entwurf mit U-Beglaubigung).
Nun mussten auf der zweiten Urkunde ebenfalls mehrere Gesellschafter unterschreiben. Sie sind zwar alles zu uns gekommen zum beglaubigen, jedoch diesmal sämtlichst an verschiedenen Tagen, so dass ich nun eine Urkunde habe mit vielen Beglaubigungsvermerken und diversen UVZ Nummern von uns.
Dann müsste ich doch jetzt zu jeder einzelnen UVZ Nr. eine Kopie der Urkunde ins UVZ hochladen und das wären dann so-und-so-viele Gebühren à 4,50 € oder gäbe es eine andere Lösung?
Danke im voraus.
UVZ Gebühren
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Wir verwahren Nachtragsurkunden bei der Haupturkunde und erstellen im UVZ die übliche Verbindung. Bei Bemerkung der Nachtragsurkunde schreiben wir ergänzend, dass die Urkunde bei UVZ-Nr. xy verwahrt wird und laden dann bei der Haupturkunde als sonstiges Dokument die Nachtragsurkunde hoch. Dann entstehen keine weiteren UVZ-Kosten.
- stefan2209
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Moin,
wenn wir unter derselben Urkunde an verschiedenen Tagen Unterschriften beglaubigen, dann laden wir im eUA die Urkunde im jeweiligen Zustand, in dem sie an dem Tag der Beglaubigung war, hoch, also zur ersten UVZ-Nr. mit nur der ersten Unterschrift und dem ersten Beglaubigungsvermerk, zur zweiten UVZ-Nr. die Urkunde mit beiden Unterschriften und beiden Beglaubigungsvermerken usw., sodass nur bei der letzten UVZ-Nr. das vollständige Dokument, wie es dem Registergericht - ich bin jetzt mal von einer Registeranmeldung ausgegangen - einzureichen ist, hochgeladen ist.
In der Sammlung und im eUA sind es ab der zweiten Beglaubigung dann beglaubigte Ablichtungen (wir haben uns bei UBgl. ohne Entwurf für beglaubigte Ablichtungen statt Vermerkblättern entschieden).
Ist es nicht so, dass nur die erste UBgl. als UBgl mit Entwurf gilt und die nachfolgenden UBgl. (an den anderen Tagen) als UBgl. ohne Entwurf, wenn es sich um denselben Text handelt, der unterzeichnet wird?
wenn wir unter derselben Urkunde an verschiedenen Tagen Unterschriften beglaubigen, dann laden wir im eUA die Urkunde im jeweiligen Zustand, in dem sie an dem Tag der Beglaubigung war, hoch, also zur ersten UVZ-Nr. mit nur der ersten Unterschrift und dem ersten Beglaubigungsvermerk, zur zweiten UVZ-Nr. die Urkunde mit beiden Unterschriften und beiden Beglaubigungsvermerken usw., sodass nur bei der letzten UVZ-Nr. das vollständige Dokument, wie es dem Registergericht - ich bin jetzt mal von einer Registeranmeldung ausgegangen - einzureichen ist, hochgeladen ist.
In der Sammlung und im eUA sind es ab der zweiten Beglaubigung dann beglaubigte Ablichtungen (wir haben uns bei UBgl. ohne Entwurf für beglaubigte Ablichtungen statt Vermerkblättern entschieden).
Ist es nicht so, dass nur die erste UBgl. als UBgl mit Entwurf gilt und die nachfolgenden UBgl. (an den anderen Tagen) als UBgl. ohne Entwurf, wenn es sich um denselben Text handelt, der unterzeichnet wird?
alles im (Siegel-)Lack