Hallo,
ich habe hier einen Ehevertrag mit folgender Konstellation:
Es soll weiterhin der gesetzl. Gstand der Zugewinngem. gelten, mit folgender Modifikation:
"Wird der Güterstand beendet, sei es durch Tod eines Ehegatten oder durch Ehescheidung oder Eheaufhebung, soll folgender Vermögensgegenstand aus dem Zugewinnausgleich gegenständlich ausgenommen sein:"
... es folgt in der Urkunde die konkrete Bezeichnung eines Grundstücks, das der Ehemann von seiner Mutter erwerben wird, und zwar teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich.
Ich würde wie folgt die Kostenrechnung machen:
§ 100 Abs. 3
Ermittlung Reinvermögen Ehemann und Ehefrau = x Euro
Dann auf die x Euro draufrechnen den Wert des Grundstücks in Höhe von lediglich 30 % des Grundstückwertes.
Was meint ihr, wäre das der richtige Ansatz?
In der Urkunde steht aber dann weiter noch folgendes:
NICHT berücksichtigt werden sollen auch:
Verbindlichkeiten, die auf dem ausgenommenen Vermögensgegenstand (also dem Grundstück) ruhen oder diesen betreffen
Erträge an der Immbilie, die reinvestiert wurden (sonstige, nicht reinvestierte Erträge unterliegen daher dem Zugewinnausgleich)
etwaige Wertsteigerungen der ausgenommenen Immobilie, nicht aber Surrogate, die aus etwaigen Veräußerungserlösen der ausgenommenen Immobilie stammen.
Für Verwendungen oder Aufwendungen auf den ausgenommenen Vermögensstand, insbesondere solche zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung, aber auch zur Zurückführung von Verbindlichkeiten gilt: Soweit sie nicht aus der Substanz oder Erträgen des ausgenommenen Vermögensstandes, sondern dem sonstigen Vermögen des Ehegatten stammen, unterliegen sie dem Zugewinn. Sie sind dem Vermögen des betroffenen Ehegatten (preisbereinigt) hinzuzurechnen.
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch: Ist da irgendetwas kostenrechlich zu berücksichtigen ?
Danke im Voraus.