ich habe eine Frage zur Übermittlungsgebühr nach 22124.
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Der Vertragsgrundbesitz ist mit einer Grundschuld belastet, welche auch an weiteren Grundstücken eingetragen ist.
Bei der Bank haben wir eine Pfandfreigabe angefordert und eine Löschungsbewilligung bekommen.
Da im Kaufvertrag leider nur Zustimmung und Antrag auf "vertragsgemäße Lastenfreistellung" enthalten ist, muss der Verkäufer nochmal zur UB der Löschung kommen.
Ich frage mich nun wie ich diese Löschung bewerten muss
25101 für die Eigentümerzustimmung ist klar
aber muss ich hier dann auch die 22124 für die Übermittlung an das Gerich ansetzen oder ist die Übermittlung mit der Vollzugsgebühr beim Kaufvertrag schon abgegolten?

Danke schon mal für eure Antworten
LG