Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Übermittlungsgebühr nach 22124.
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Der Vertragsgrundbesitz ist mit einer Grundschuld belastet, welche auch an weiteren Grundstücken eingetragen ist.
Bei der Bank haben wir eine Pfandfreigabe angefordert und eine Löschungsbewilligung bekommen.
Da im Kaufvertrag leider nur Zustimmung und Antrag auf "vertragsgemäße Lastenfreistellung" enthalten ist, muss der Verkäufer nochmal zur UB der Löschung kommen.
Ich frage mich nun wie ich diese Löschung bewerten muss
25101 für die Eigentümerzustimmung ist klar
aber muss ich hier dann auch die 22124 für die Übermittlung an das Gerich ansetzen oder ist die Übermittlung mit der Vollzugsgebühr beim Kaufvertrag schon abgegolten?
Danke schon mal für eure Antworten
LG
22124 GNotKG bei GSLöschungantrag zum Kaufvertrag
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Hallo,
vielleicht würde ich gar nichts abrechnen (also überhaupt nichts), da ja an sich der Löschungsantrag hätte im Kaufvertrag mit drin sein müssen und dann wären auch keine gesonderten Gebühren angefallen (abgesehen von der Vollzugsgebühr natürlich für die Einholung der Pfandfreigabeerklärung).
Wenn es ein Versehen vom Notariat war, würde ich nichts weiter abrechnen.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
vielleicht würde ich gar nichts abrechnen (also überhaupt nichts), da ja an sich der Löschungsantrag hätte im Kaufvertrag mit drin sein müssen und dann wären auch keine gesonderten Gebühren angefallen (abgesehen von der Vollzugsgebühr natürlich für die Einholung der Pfandfreigabeerklärung).
Wenn es ein Versehen vom Notariat war, würde ich nichts weiter abrechnen.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
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Hallo nochmal und Entschuldigung - ich glaube, jetzt habe ich es richtig verstanden:
Statt Pfandfreigabe kam eine Löschungsbewilligung, d. h. es geht um die Löschung der Rechte auf den übrigen Grundbuchblättern, richtig?
Dann würde ich die Gebühr wohl abrechnen (Übermittlung an Gericht), da es sich ja nicht auf den KV bezieht.
LG
Statt Pfandfreigabe kam eine Löschungsbewilligung, d. h. es geht um die Löschung der Rechte auf den übrigen Grundbuchblättern, richtig?
Dann würde ich die Gebühr wohl abrechnen (Übermittlung an Gericht), da es sich ja nicht auf den KV bezieht.
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Hallo Resa,
danke für deine Antwort.
Ja, wir haben die Pfandfreigabe beantragt und weil das Darlehen bei der Bausparkasse scheinbar doch schon getilgt war, haben die uns die Löschungsbewilligung geschickt.
Der weitere belastete Grundbesitz ist nicht Teil unserer Urkunde und haben wir nur den Antrag für die "vertragsgemäße" Lastenfreistellung drin.
Ich werde die Übermittlung abrechnen. Am Ende sind ja "nur" 20 Euro mehr.
Liebe Grüße
danke für deine Antwort.
Ja, wir haben die Pfandfreigabe beantragt und weil das Darlehen bei der Bausparkasse scheinbar doch schon getilgt war, haben die uns die Löschungsbewilligung geschickt.
Der weitere belastete Grundbesitz ist nicht Teil unserer Urkunde und haben wir nur den Antrag für die "vertragsgemäße" Lastenfreistellung drin.
Ich werde die Übermittlung abrechnen. Am Ende sind ja "nur" 20 Euro mehr.
Liebe Grüße