Hallo!
Ich habe hier einen Erbscheinsantrag zu bearbeiten.
Der Erblasser und seine Ehefrau haben sich privatschriftlich
gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Erben des Längstlebenden werden
dann die beiden Kinder (Sohn und Tochter).
Die Ehefrau hat den Erbscheinsantrag zusammen mit ihrer
Tochter unterzeichnet.
Die Tochter gibt in der Urkunde folgende Erklärung ab:
Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Testamentes werden von mir nicht erhoben.
Die Testatoren haben zwei Kinder. Der Sohn muss noch eine gleichlautende Erklärung
gegenüber dem Nachlassgericht abgeben. Dies wird jedoch vom Nachlassgericht selbst
veranlasst.
Erhält der Notar für die in dem Erbscheinsantrag erteilte Erklärung der Tochter des
Erblassers eine Gebühr, und wenn ja welche? Der Wert für diese Erklärung wäre auch noch
wichtig. Nimmt man hierfür dann den Wert des Pflichtteils bzw den hälftigen Wert des Pflichtteils
als so eine Art von Zustimmung?
Ich wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen würde.
Lieben Gruss
Bina
Erbscheinsantrag - Zustimmung der Tochter
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 90
- Registriert: 13.08.2013, 11:59
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Hameln