Hälfte der Vollzugsgebühr soll Verkäufer tragen
Verfasst: 10.04.2024, 12:05
Folgender Sachverhalt:
Im Zuge eines Kaufvertrages wurde eine Teilfläche verkauft.
Im Kaufvertrag wurde der Notar beauftragt, die Pfandentlassung einzuholen. Bei dem Vollzug hat der Notar dem Verkäufer nahegelegt, das Recht sämtlich zu löschen, da die Grundschuld bereits vollständig getilgt wurde. der Käufer war einverstanden. (Ich gehe davon aus, dass die Bank eine LB einfach erteilt hat und der Notar daher im nachhinein der Käufer nahegelegt komplett zu löschen.
Kostenvereinbarung im KV wie folgt:
Alle Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzuges sowie Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Der Verkäufer übernimmt außerhalb dieser Urkunde entstehende Lastenfreistellungskosten und Kosten etwaiger Treuhandauflagen. Die Vermessungskosten trägt ebenfalls der Käufer.
Grundpfandrecht Wert 25.564,59 €
Wert des KV: 1.120.000,00 €
Für die Einholung der Pfandentlassung/Löschungsbewilligung während des Vollzuges des KV fällt eine Vollzugsgebühr von 987,50 € an.
Der Notar hat dem Verkäufer die Hälfte der Vollzugsgebühr (493,75 €) in Rechnung gestellt.
Aus meiner Sicht hätte der Notar dem Verkäufer keine Rechnung stellen dürfen, da dies eine falsche Sachbearbeitung ist. Wäre der Verkäufer nur für die Löschung des Rechtes gekommen, hätte er für den Antrag ca. 100,00 € zahlen müssen. Somit müsste hier, auch wenn der Verkäufer eingewilligt hat das Recht komplett zu löschen, die Vollzugsgebühr komplett vom Käufer getragen werden.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder erklären, wie man sowas richtig abrechnen könnte (wenn dies überhaupt möglich ist).
Kristina
Im Zuge eines Kaufvertrages wurde eine Teilfläche verkauft.
Im Kaufvertrag wurde der Notar beauftragt, die Pfandentlassung einzuholen. Bei dem Vollzug hat der Notar dem Verkäufer nahegelegt, das Recht sämtlich zu löschen, da die Grundschuld bereits vollständig getilgt wurde. der Käufer war einverstanden. (Ich gehe davon aus, dass die Bank eine LB einfach erteilt hat und der Notar daher im nachhinein der Käufer nahegelegt komplett zu löschen.
Kostenvereinbarung im KV wie folgt:
Alle Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzuges sowie Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Der Verkäufer übernimmt außerhalb dieser Urkunde entstehende Lastenfreistellungskosten und Kosten etwaiger Treuhandauflagen. Die Vermessungskosten trägt ebenfalls der Käufer.
Grundpfandrecht Wert 25.564,59 €
Wert des KV: 1.120.000,00 €
Für die Einholung der Pfandentlassung/Löschungsbewilligung während des Vollzuges des KV fällt eine Vollzugsgebühr von 987,50 € an.
Der Notar hat dem Verkäufer die Hälfte der Vollzugsgebühr (493,75 €) in Rechnung gestellt.
Aus meiner Sicht hätte der Notar dem Verkäufer keine Rechnung stellen dürfen, da dies eine falsche Sachbearbeitung ist. Wäre der Verkäufer nur für die Löschung des Rechtes gekommen, hätte er für den Antrag ca. 100,00 € zahlen müssen. Somit müsste hier, auch wenn der Verkäufer eingewilligt hat das Recht komplett zu löschen, die Vollzugsgebühr komplett vom Käufer getragen werden.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder erklären, wie man sowas richtig abrechnen könnte (wenn dies überhaupt möglich ist).
Kristina