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Entwurfsfertigung GS mit ZV, Beurkundung dann ohne ZV

Verfasst: 25.03.2024, 15:39
von Lenia
Hallo liebe Notarkostenprofis,

folgender fiktiver Fall liegt vor:

Wir wurden mit einem Schreiben der Bank der Mandantin beauftragt eine Grundschuld über einen Betrag von 10.000.000,00 € MIT ZV zu fertigen.
Der Entwurf wurde auch gefertigt und an die Mandantin übersandt.

Dann kam ein neues Schreiben der Bank, in dem Formulare zur Erstellung von zwei Grundschulden übersandt wurden und die vorherige Entwurfsfertigung revidiert wurde:

1 x 400.000,00 € MIT ZV
1 x 9.600.000,00 € ohne ZV, also mit U-Begl.

Wie ist nun abzurechnen??

Kann die Entwurfsfertigung für die Grundschuld über 10.000.000,00 € mit ZV irgendwie in Rechnung gestellt werden bzw. angerechnet werden?

Danke für die Hilfe

Lenia

Re: Entwurfsfertigung GS mit ZV, Beurkundung dann ohne ZV

Verfasst: 25.03.2024, 23:12
von Feldhamster
Wenn der Auftrag so war, kann der Entwurf natürlich abgerechnet und die Beurkundungsgebühren angerechnet werden. Fraglich ist nur, von wem der Auftrag kam, Bank oder Mandant...