Kostenschuldner Vollmacht/Nachgenehmigung
Verfasst: 24.03.2024, 14:16
Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen?
Not. beurkundet für A, B, C und D die Aufhebung und Auseinandersetzung von Teileigentum.
Die Parteien vereinbaren, dass A die Kosten der Urkunde und ihres Vollzugs trägt.
A und B sind bei Beurkundung persönlich anwesend.
Für C hat hat Not. im Vofeld eine Vollmacht entworfen - E vertritt insoweit C.
D lässt sich vollmachtslos vertreten und genehmigt nach (die Nachgenehmigung entwirft der Notar und beglaubigt die Unterschrift.
Für die Vollmacht C ist entstanden eine Entwurfsgebühr - für die Nachgenehmigung eine Gebühr nach KV 25100.
Sie beide vorgenannten Gebühren (Entwuftsgebühr und KV 25100) aufgrund der Kostenregelung von A zu übernehmen ode tragen diese C bzw. D?
LG und vielen Dank
Not. beurkundet für A, B, C und D die Aufhebung und Auseinandersetzung von Teileigentum.
Die Parteien vereinbaren, dass A die Kosten der Urkunde und ihres Vollzugs trägt.
A und B sind bei Beurkundung persönlich anwesend.
Für C hat hat Not. im Vofeld eine Vollmacht entworfen - E vertritt insoweit C.
D lässt sich vollmachtslos vertreten und genehmigt nach (die Nachgenehmigung entwirft der Notar und beglaubigt die Unterschrift.
Für die Vollmacht C ist entstanden eine Entwurfsgebühr - für die Nachgenehmigung eine Gebühr nach KV 25100.
Sie beide vorgenannten Gebühren (Entwuftsgebühr und KV 25100) aufgrund der Kostenregelung von A zu übernehmen ode tragen diese C bzw. D?
LG und vielen Dank