Kindesunterhalt
Verfasst: 22.03.2024, 07:58
Guten Morgen,
im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung habe ich den Wert für den Kindesunterhalt zu ermitteln.
Der Sachverhalt ist der, dass die Beteiligten sich im Innenverhältnis wechselseitig von Ansprüchen auf Zahlung von Kindesunterhalt für die beiden minderjährigen Kinder auflösend bedingt bis zur Änderung des derzeit gelebten paritätischen Wechselmodells bzw. bis zur Volljährigkeit der Söhne freistellen.
Weiter wird hier vereinbart, wer welche Versicherungen zahlt , Kindergeld wird geteilt, Aufenthaltszeiträume geregelt, mehr nicht.
Rechne ich hier genauso wie sonst auch mit den monatlichen Unterhaltsbeträgen und § 52 GNotKG? Mich irritiert wohl das Wechselmodellprinzip.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
VG, Andrea
im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung habe ich den Wert für den Kindesunterhalt zu ermitteln.
Der Sachverhalt ist der, dass die Beteiligten sich im Innenverhältnis wechselseitig von Ansprüchen auf Zahlung von Kindesunterhalt für die beiden minderjährigen Kinder auflösend bedingt bis zur Änderung des derzeit gelebten paritätischen Wechselmodells bzw. bis zur Volljährigkeit der Söhne freistellen.
Weiter wird hier vereinbart, wer welche Versicherungen zahlt , Kindergeld wird geteilt, Aufenthaltszeiträume geregelt, mehr nicht.
Rechne ich hier genauso wie sonst auch mit den monatlichen Unterhaltsbeträgen und § 52 GNotKG? Mich irritiert wohl das Wechselmodellprinzip.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
VG, Andrea