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Erben werden Bruchteilseigentümer

Verfasst: 04.03.2024, 10:56
von NoFaWivdH
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung werden die Erben zu Bruchteilen im Grundbuch eingetragen. Es scheidet niemand aus, es tritt niemand hinzu, keine Abschichtung o.ä. Die (neuen) Miteigentumsanteile am Grundbesitz entsprechen der Erbquote der Beteiligten, ihrer Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Einzig die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft "verschwindet" aus dem Grundbuch. M. E. ist das ein Eigentümerwechsel, dem der volle Verkehrswert des Grundbesitzes als Geschäftswert zugrundezulegen ist. Ist das so richtig?

Re: Erben werden Bruchteilseigentümer

Verfasst: 04.03.2024, 13:08
von NoFaWi
Ja, genauso.

Re: Erben werden Bruchteilseigentümer

Verfasst: 11.03.2024, 09:33
von NoFaWivdH
Vielen Dank. (Die Erbengemeinschaft wird nicht begeistert sein.)