Erben werden Bruchteilseigentümer

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NoFaWivdH
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#1

04.03.2024, 10:56

Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung werden die Erben zu Bruchteilen im Grundbuch eingetragen. Es scheidet niemand aus, es tritt niemand hinzu, keine Abschichtung o.ä. Die (neuen) Miteigentumsanteile am Grundbesitz entsprechen der Erbquote der Beteiligten, ihrer Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Einzig die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft "verschwindet" aus dem Grundbuch. M. E. ist das ein Eigentümerwechsel, dem der volle Verkehrswert des Grundbesitzes als Geschäftswert zugrundezulegen ist. Ist das so richtig?
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NoFaWi
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#2

04.03.2024, 13:08

Ja, genauso.
NoFaWivdH
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#3

11.03.2024, 09:33

Vielen Dank. (Die Erbengemeinschaft wird nicht begeistert sein.)
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