Geschäftswert eGbR GB Berichtigung

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Resa
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#1

26.02.2024, 11:20

Guten morgen,

die eGbR beschäftigt mich hier ziemlich. Außer über einige Zwischenverfügungen vom HR stolpere ich jetzt über den Geschäftswert für die Grundbuchberichtigung.

Wir haben hier eGbRs mit großen Wohnhäusern. Teilweise Mandanten mit vielen Objekten.

D.h. ich komme selbst beim hälftigen Verkehrswert auf Beträge über mehrere Millionen Euro und somit auf Gebühren von über 3.000,00 Euro für einen GB Berichtigungsantrag.

Liegt das im Rahmen? Welchen Teilwert nehmt ihr?

Danke im Voraus.
Notariatsoldie
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#2

26.02.2024, 14:27

Ich nehme 10 % des Immobilienwertes (in Anlehnung an Namenswechsel bei Heirat).
Resa
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#3

27.02.2024, 10:59

Vielen Dank für die Rückmeldung.
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