Vorlage Abnahmeprotokoll Vollzugsgebühr?

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julinda
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#1

17.02.2024, 16:22

Hatte das schonmal jemand von euch?

Normaler KV Wohnung. Die Wohnung wird noch nach Baubeschreibung hergestellt.

Fälligkeitsvoraussetzung ist u.a., dass dem Not. ein gemeinsam unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorgelegt wird.

Begründet das für euch eine Vollzugsgebühr (in voller Höhe)? :kopfkratz

Sonst sind iÜ keinerlei Vollzugstätigkeiten auszuführen.

VG :thx
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#2

18.02.2024, 16:35

Eine Vollzugsgebühr entsteht nicht, da der Notar das Abnahmeprotokoll von den Vertragsparteien wohl nicht anfordert, sondern die Beteiligten dem Notar das Protokoll zusenden werden. Der Verkäufer wird im eigenen Interesse das Abnahmeprotokoll umgehend dem Notar zusenden.
Es fällt jedoch eine Betreuungsgebühr an, da der Notar das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen (also u.a. auch die Vorlage des Abnahmeprotokolls) prüfen muss.
julinda
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#3

19.02.2024, 19:04

Super, vielen lieben Dank!!! :wink1
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