Tod GF

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#1

14.02.2024, 11:12

Hallo Ihr,

ich stehe leider komplett auf dem Schlauch :oops:

Nach dem Tod des GF einer GmbH fertigt der Notar den Entwurf eines Gesellschafterbeschlusses und einer neuen Liste.

Dann reicht er beides zum HR ein und meldet den GF-Wechsel an.

Wie kann hier abgerechnet werden?

3 Rechnungen? 1. Rechnung = Entwurf Beschluss mit 2,0 nach KV 24100, 21100, 2. Rechnung = Entwurf Liste mit 1,0 nach KV 24101 und 3. Rechnung = HR-Anmeldung mit 0,5 nach KV 24102??

Vielen vielen Dank!
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#2

14.02.2024, 11:42

PS: GF war auch Gesellschafter ....
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

14.02.2024, 18:35

Gab es einen weiteren GF, der nach dem Tod des anderen weiter handeln konnte? Was wurde in dem Gesellschafterbeschluss beschlossen? Neue Liste nur wegen dem Tod, sodass Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters getreten sind?
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#4

17.02.2024, 16:16

Feldhamster hat geschrieben:
14.02.2024, 18:35
Gab es einen weiteren GF, der nach dem Tod des anderen weiter handeln konnte? Was wurde in dem Gesellschafterbeschluss beschlossen? Neue Liste nur wegen dem Tod, sodass Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters getreten sind?
Ja, es gab einen weiteren GF. Im Beschluss und zum HR angemeldet wurde, dass der Erbe des verstorbenen Gesellschafters und GF neuer gesellschafter und GF wird.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

18.02.2024, 14:32

Dann ist jedes Dokument abzurechnen. Die Gebühren für den Beschluss und die HR-Anmeldung aus deinem ersten Post sind ok. Für die Liste weiß ich es nicht auswendig. Diehn hat den Punkt in seinem Buch Notarkostenberechnungen drin. Ich bin erst übernächste Woche wieder im Büro. Vielleicht kann diesbezüglich jemand anders weiterhelfen.
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#6

19.02.2024, 19:05

Wow, :thx
Antworten