Vollmachtsentwurf durch Kaufvertragsnotar

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Resa
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#1

08.02.2024, 11:55

Hallo zusammen.

Ich stolpere über folgende Frage:

Wir waren mit der Vorbereitung eines Kaufvertrages zum Zwecke der Beurkundung beauftragt.
Die Verkäuferin konnte selbst nicht kommen; wir sollten eine Vollmacht entwerfen, unter der die Verkäuferin bei einem anderen Notar ihre Unterschrift lediglich beglaubigen lässt.

Können wir jetzt als Notariat, das den Entwurf der Vollmacht gefertigt hat für einen Kaufvertrag, der bei uns beurkundet wird, ganz normal (24101, 1,0 Gebühr, Wert: 1/2 v. Kaufpreis) abrechnen?

Soweit ich das im GNotKG gelesen habe, fällt das nicht unter Vollzugsgebühr.

Danke im voraus
Feldhamster
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#2

08.02.2024, 20:51

So haben wir es auch schon gehandhabt.
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