Aktienkauf- u. Übertragung

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RENA-S
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#1

17.01.2024, 11:36

Hallo zusammen,

auf ausdrücklichen Wunsch der Beteiligten wurde ein Aktienkauf- u. Übertragungsvertrag betr. eine neu gegründete Aktiengesellschaft protokolliert.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,00 € und ist eingeteilt in 1.000 nennwertlose Stück-Aktien im rechnerischen Wert von je 50,00 €.
Es wird vollständig gehalten von der alleinigen Gründerin.

Die Gründerin hat nunmehr je 150 nennwertlose Stück-Aktien an insgesamt zwei Käufer zu je 1,00 € verkauft.

Der Verkauf steht unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Eintragung der AG im Handelsregister.

Kann mir jemand sagen, wie sowas abgerechnet wird? Kann man das anlaog der Abrechnung eines GmH-Anteilsverkaufs machen? Ich habe dazu leider nichts gefunden, u.a. nicht im Diehn.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße, RENA-S
RENA-S
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#2

18.01.2024, 09:38

Kann mir denn niemand helfen? :sad:

VG, RENA-S
köster
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#3

18.01.2024, 12:47

Meines Erachtens handelt es sich doch hierbei um einen Austauschvertrag nach § 97 Abs. 3 GNotKG, wobei dem Wert der verkauften Aktien nach § 54 GNotKG (also der anteilige Wert am bilanziellen Eigenkapital) der Wert der Gegenleistungen gegenüberzustellen ist und der höhere Wert dann als Geschäftswert maßgebend ist.

Da es sich hier um eine neu gegründete AG handelt, würde ich vom Grundkapital ausgehen, also 300 Aktien zu je 50,00 € = 15.000,00 €. Da die Gegenleistung (300 Aktien zu je 1,00 € = 300,00 €) geringer ist, beträgt der Geschäftswert aus meiner Sicht somit 7.500,00 €.
RENA-S
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#4

24.01.2024, 16:04

:thx
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