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Wert (bedingter) Nießbrauch und befristete Vormerkung

Verfasst: 16.01.2024, 15:12
von Felix Culpa
Huhu ihr.

Ich habe eine Urkunde vor mir liegen, in der Nießbrauchsrechte bzw. Auflassungsvormerkungen gelöscht werden sollen. Da ich ziemlich neu in diesem Thema bin, bin ich mir allerdings bei der Wertberechnung für die Kostenrechnung unsicher, weswegen ich mich über etwas Hilfe freuen würde.

Von zwei verschiedenen Grundbuchblättern sollen einmal je ein Nießbrauchsrecht, ein bedingtes Nießbrauchsrecht und zwei befristete Auflassungsvormerkungen gelöscht werden. Die Berechtigten (Eheleute) sind 71 und 81 Jahre alt. Leider habe ich in der aktuellen Urkunde keine Jahreswerte vorliegen. Die kann ich mir nur aus der damaligen Urkunde nehmen (der Nießbrauch wurde 2008 bei uns beurkundet), da habe ich für das eine Grundbuch als Jahreswert 4.800,00 € und das andere 1.200,00 €. Bleibt sowas aktuell oder passt sich das über die Jahre an?
Die Auflassungsvormerkungen sind befristet auf die Lebensdauer der Berechtigten (der Eheleute).

Ich warte gespannt auf eure Antworten und danke schonmal :huepf

Re: Wert (bedingter) Nießbrauch und befristete Vormerkung

Verfasst: 21.01.2024, 14:34
von Feldhamster
Jahreswert des Nießbrauchs sind im Endeffekt die jährlichen Mieteinnahmen, die man erzielen könnte. Ob diese seit 2008 gleich hoch sind, kann ich dir nicht beantworten.