Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten
Verfasst: 15.01.2024, 10:20
Guten morgen,
eine Mandantin fragt an, ob für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung bei einem Schenkungsvertrag (Rückübertragung für den Fall der Insolvenz usw.usw.) zusätzliche Gerichtskosten anfallen.
Dies ist ja wohl der Fall - allerdings bin ich mir beim Lesen nicht ganz sicher geworden, ob dabei für die 0,5 Gerichtsgebühr der volle oder nur der hälftige Verkehrswert (in dem Fall:) der Wohnung angesetzt wird als Geschäftswert.
Hat jemand evtl. mal eine Kostenrechnung des Gerichts gesehen und also eine sichere Grundlage?
Vielen lieben Dank.
eine Mandantin fragt an, ob für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung bei einem Schenkungsvertrag (Rückübertragung für den Fall der Insolvenz usw.usw.) zusätzliche Gerichtskosten anfallen.
Dies ist ja wohl der Fall - allerdings bin ich mir beim Lesen nicht ganz sicher geworden, ob dabei für die 0,5 Gerichtsgebühr der volle oder nur der hälftige Verkehrswert (in dem Fall:) der Wohnung angesetzt wird als Geschäftswert.
Hat jemand evtl. mal eine Kostenrechnung des Gerichts gesehen und also eine sichere Grundlage?
Vielen lieben Dank.