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Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten

Verfasst: 15.01.2024, 10:20
von Resa
Guten morgen,

eine Mandantin fragt an, ob für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung bei einem Schenkungsvertrag (Rückübertragung für den Fall der Insolvenz usw.usw.) zusätzliche Gerichtskosten anfallen.

Dies ist ja wohl der Fall - allerdings bin ich mir beim Lesen nicht ganz sicher geworden, ob dabei für die 0,5 Gerichtsgebühr der volle oder nur der hälftige Verkehrswert (in dem Fall:) der Wohnung angesetzt wird als Geschäftswert.

Hat jemand evtl. mal eine Kostenrechnung des Gerichts gesehen und also eine sichere Grundlage?

Vielen lieben Dank.

Re: Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten

Verfasst: 15.01.2024, 14:33
von salkavalka
Das ist streitig.

Re: Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten

Verfasst: 16.01.2024, 10:15
von NoFaWi
hier für hälftigen Wert:
OLG Celle 19.07.2018, 18 W 44/18
und
OLG Celle 19.07.2018, 18 W 50/18

Re: Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten

Verfasst: 17.01.2024, 12:56
von Resa
Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Heute habe ich tatsächlich selbst mal eine Rechnung bekommen, die wir dann weiterleiten sollen.

Da wurde der Wert mit der Hälfte angesetzt.

Danke und gute Zeit!