Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 176
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

15.01.2024, 10:20

Guten morgen,

eine Mandantin fragt an, ob für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung bei einem Schenkungsvertrag (Rückübertragung für den Fall der Insolvenz usw.usw.) zusätzliche Gerichtskosten anfallen.

Dies ist ja wohl der Fall - allerdings bin ich mir beim Lesen nicht ganz sicher geworden, ob dabei für die 0,5 Gerichtsgebühr der volle oder nur der hälftige Verkehrswert (in dem Fall:) der Wohnung angesetzt wird als Geschäftswert.

Hat jemand evtl. mal eine Kostenrechnung des Gerichts gesehen und also eine sichere Grundlage?

Vielen lieben Dank.
salkavalka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 06.06.2009, 19:20
Beruf: Rechtspflegerin

#2

15.01.2024, 14:33

Das ist streitig.
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#3

16.01.2024, 10:15

hier für hälftigen Wert:
OLG Celle 19.07.2018, 18 W 44/18
und
OLG Celle 19.07.2018, 18 W 50/18
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 176
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

17.01.2024, 12:56

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Heute habe ich tatsächlich selbst mal eine Rechnung bekommen, die wir dann weiterleiten sollen.

Da wurde der Wert mit der Hälfte angesetzt.

Danke und gute Zeit!
Antworten