Akteneinsicht im Erbscheinsverfahren: Betreuungsgebühr?

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AnniEs
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#1

09.01.2024, 15:52

Hallo und gutes Neues!

Mein Notar ist sehr umtriebig und hat - vorbereitend für einen Erbscheinsantrag mit EV - beim Nachlassgericht die Nachlassakte eingesehen, mehrfach mit der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert, Akteninhalt und Gesprächsinhalte mit den Antragstellern besprochen und ausführlich erörtert etc.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich hierfür neben der KV 23300 z. B. eine Betreuungsgebühr abrechnen kann/muss oder wie es z. B. mit Abwesenheitsgeld ist. Da das Nachlassgericht in einem anderen Bezirk liegt, sind jedenfalls Reisekosten entstanden, die in der Kostenrechnung dann ja auch ersichtlich sind.

In der gängigen Literatur konnte ich nichts finden, was mir weiterhilft, zumal es sich ja nicht um ein Beurkundungsverfahren handelt, bei dem vorbereitende Tätigkeiten von der Beurkundungsgebühr abgedeckt sind.
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