Ubgl oE bei eGbR für einen der Gesellschafter
Verfasst: 09.01.2024, 09:18
Hallo guten Morgen.
Wir haben hier den Fall, dass wir unter einer Erstanmeldung eGbR nicht den Entwurf gefertigt haben, sondern nur die Unterschrift eines von vier Gesellschaftern beglaubigt haben.
Die anderen werden auch nicht hier unterzeichnen.
Jetzt gibt es hier verschiedene Meinungen zur Abrechnung nach GNotKG.
Ich hätte gedacht, dass man die 45.000,00 € plus 2 x 15.000,00 € zugrunde legt und dann von dem hier unterzeichneten Gesellschafter seinen Anteil in % an der eGbR erfragt und diesen Prozenanteil dann vom Gesamtwert zugrunde legt.
Mir wurde jetzt aber aufgegeben, als Wert 15.000,00 € für die UoE anzusetzen.
Wie macht ihr das denn?
Danke im voraus.
Wir haben hier den Fall, dass wir unter einer Erstanmeldung eGbR nicht den Entwurf gefertigt haben, sondern nur die Unterschrift eines von vier Gesellschaftern beglaubigt haben.
Die anderen werden auch nicht hier unterzeichnen.
Jetzt gibt es hier verschiedene Meinungen zur Abrechnung nach GNotKG.
Ich hätte gedacht, dass man die 45.000,00 € plus 2 x 15.000,00 € zugrunde legt und dann von dem hier unterzeichneten Gesellschafter seinen Anteil in % an der eGbR erfragt und diesen Prozenanteil dann vom Gesamtwert zugrunde legt.
Mir wurde jetzt aber aufgegeben, als Wert 15.000,00 € für die UoE anzusetzen.
Wie macht ihr das denn?
Danke im voraus.