Ubgl oE bei eGbR für einen der Gesellschafter

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Resa
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#1

09.01.2024, 09:18

Hallo guten Morgen.

Wir haben hier den Fall, dass wir unter einer Erstanmeldung eGbR nicht den Entwurf gefertigt haben, sondern nur die Unterschrift eines von vier Gesellschaftern beglaubigt haben.

Die anderen werden auch nicht hier unterzeichnen.

Jetzt gibt es hier verschiedene Meinungen zur Abrechnung nach GNotKG.

Ich hätte gedacht, dass man die 45.000,00 € plus 2 x 15.000,00 € zugrunde legt und dann von dem hier unterzeichneten Gesellschafter seinen Anteil in % an der eGbR erfragt und diesen Prozenanteil dann vom Gesamtwert zugrunde legt.

Mir wurde jetzt aber aufgegeben, als Wert 15.000,00 € für die UoE anzusetzen.

Wie macht ihr das denn?

Danke im voraus.
Martin Filzek
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#2

09.01.2024, 16:02

Beide Vorschläge sind m. E. nicht ganz richtig. Siehe Notarkasse, Streifzug .... 13. Aufl. 2021, Rn. 3769: Ein Mitberechtigungsverhältnis i.S.v. § 98 Abs. 2 GNotKG liegt in solchen Fällen von HR.-Anmeldungen nicht vor, weshalb der Gesamtwert (hier wohl 75.000 €) anzusetzen ist. Macht ja bei der 0,2-Gebühr KV 25100 gegenüber den vorgeschlagenen niedrigeren Werten dann zwar mehr als das Doppelte im Gebührenbetrag aus, aber angesichts 43,80 Euro statt 18,20 Euro bei 15.000 Euro als Wert (für die jede Grundlage fehlt, wahrscheinlich hat sich hier jemand gedacht, weil es sich für jeden weiteren Gesellschafter im Wert der Anmeldung nach § 105 Abs. 3 Nr. 2 um je 15.000 Euro für weitere Gesellschafter erhöht, wäre der "anteilige" Wert dann dieser Erhöhungsbetrag? - ist vielleicht so nachvollziehbar, aber trotzdem "Quatsch" da ohne Grundlage im Gesetz) leicht zu verschmerzen.
Wenn die Beteiligten diese Mehrkosten für gesonderte Beglaubigung woanders hätten ersparen wollen, wären wahrscheinlich unverhältnismäßig höhere Reisekosten o. Ä. für einen gemeinsamen Termin aller vier Gesellschafter zur Unterzeichnung entstanden.

Unterstützung bei schwierigen Notarostenberechnungen entgeltlich günstig siehe "Notarkosten-Dienst" wie bei www.filzek.de beschrieben.
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