KV Nr 22114 elektr Einreichung
Verfasst: 02.01.2024, 13:54
Erstmal ein gesundes neues Jahr für alle.
Welchen Gebührensatz für KV Nr. 22114 (elektronische Einreichung) darf ich denn abrechnen, wenn wir den Entwurf einer Anmeldung zum Gesellschaftsregister selbst gefertigt haben?
Nach meiner letzten Kenntnis ist das eine 0,2 Gebühr, höchstens 125 Euro.
Ich stolpere darüber, weil ich aus dem Beck-Online Informationen allgemeiner Art für Anmeldungen zum neuen Gesellschaftsregister vorliegen habe und da sind am Ende auch die zu berechnenden Gebühren benannt, und danach soll es (bei Entw.Fertigung durch Notar) eine 0,3 Gebühr (KV 22114) sein, höchstens 250,00 Euro, Stand 01.09.2023
Hat sich denn schon wieder etwas geändert, was rechnet ihr denn ab?
Danke im voraus
Welchen Gebührensatz für KV Nr. 22114 (elektronische Einreichung) darf ich denn abrechnen, wenn wir den Entwurf einer Anmeldung zum Gesellschaftsregister selbst gefertigt haben?
Nach meiner letzten Kenntnis ist das eine 0,2 Gebühr, höchstens 125 Euro.
Ich stolpere darüber, weil ich aus dem Beck-Online Informationen allgemeiner Art für Anmeldungen zum neuen Gesellschaftsregister vorliegen habe und da sind am Ende auch die zu berechnenden Gebühren benannt, und danach soll es (bei Entw.Fertigung durch Notar) eine 0,3 Gebühr (KV 22114) sein, höchstens 250,00 Euro, Stand 01.09.2023
Hat sich denn schon wieder etwas geändert, was rechnet ihr denn ab?
Danke im voraus