KV Nr 22114 elektr Einreichung

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Resa
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#1

02.01.2024, 13:54

Erstmal ein gesundes neues Jahr für alle.

Welchen Gebührensatz für KV Nr. 22114 (elektronische Einreichung) darf ich denn abrechnen, wenn wir den Entwurf einer Anmeldung zum Gesellschaftsregister selbst gefertigt haben?

Nach meiner letzten Kenntnis ist das eine 0,2 Gebühr, höchstens 125 Euro.

Ich stolpere darüber, weil ich aus dem Beck-Online Informationen allgemeiner Art für Anmeldungen zum neuen Gesellschaftsregister vorliegen habe und da sind am Ende auch die zu berechnenden Gebühren benannt, und danach soll es (bei Entw.Fertigung durch Notar) eine 0,3 Gebühr (KV 22114) sein, höchstens 250,00 Euro, Stand 01.09.2023

Hat sich denn schon wieder etwas geändert, was rechnet ihr denn ab?

Danke im voraus
Martin Filzek
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#2

02.01.2024, 18:05

Das lässt sich nur so erklären, dass versehentlich der Bearbeiter (m/w/d) die alte Gesetzeslage vor dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (bis 31.12.2020) zugrunde gelegt hat.

Auch in 2024 steht für Notarkostenbeechnungen entgeltlich - günstig - der Notarkosten-Dienst wie bei www.filzek.de beschrieben allen Notariaten zur Entlastung und Unterstützung (nicht nur in Problemfällen, auch bei Rückständen u. Ä.) zur Verfügung. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#3

03.01.2024, 09:15

... guten morgen,

dann lag ich ja zum Glück richtig.

Vielen Dank !
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