Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zu der Abrechnung der Betreuungsgebühr.
Es wurde ein Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einer Privatperson als Käufer beurkundet. Während der Errichtung des Gebäudes kam es zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten und das Verfahren wurde durch einen Vergleich in einer Meditationsverhandlung erledigt.
Dadurch bedingt wurden nicht alle Raten des Kaufpreises fällig gestellt und der Kaufpreis im Endergebnis auch um Summe X reduziert. Wie rechne ich nun die Betreuungsgebühr ab? Wird sie trotzdem - obwohl der Kaufpreis später durch den Vergleich reduziert wurde - nach dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abgerechnet?
In der mir vorhandenen Literatur habe ich nichts dazu gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Danke
Gruß Renate
Betreuungsgebühr
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siehe ähnlicher Thread 22.12.2023 14.20 Uhr gestartet
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