Guten morgen,
ich habe mal eine Frage an alle Mitstreiter:
Es gibt doch diese geringere Gebühr von 2,50 Euro für die Aufnahme von Urkunden in das UVZ. So ganz habe ich noch nicht verstanden, wann das anfällt:
Gilt das für Urkunden, wo nur die Unterschrift beglaubigt wird, die wir selbst entworfen haben, die aber zu einem bereits anderweitig in unsererer Kanzlei beurkundeten Geschäft gehören, also z.B:
bei uns bereits beurkundet ein Kaufvertrag o.ä.
Und dann genehmigt den KV ein vollmachtloser Vertreter bei uns oder ein Verwalter genehmigt bei uns zu dem hier beurkundeten KV.
Und dann fallen nur 2,50 an?
Danke im voraus.