Guten morgen, ich stolpere über folgende Frage:
Es muss ja jetzt auch immer der "Wohnort" des GF/Liquidators angemeldet werden; also auch, wenn sich ggfs. nur der Wohnort geändert hat.
Jetzt habe ich eine Anmeldung, in der angemeldet wird:
a) inl. Anschrift hat sich geändert (ist zufällig auch der neue Wohnort des GF)
b) Wohnort GF hat sich geändert.
Sind das jetzt 2 Anmeldungstatbestände, also 2 x 5.000,00 €; mithin 10.000 Euro?
(Anm. am Rande: GF ist klar, dass damit seine Adresse bekannt ist)
geänderte inl Anschrift plus neuer Wohnort GF
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Für mich sind das zwei Anmeldungstatbestände, also insgesamt 10.000 €.