Schenkungsvertrag mit Anrechnungsvereinbarung (Erb/Pflichtteil)

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Resa
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#1

04.12.2023, 11:26

Guten morgen,

der Montag geht gleich wieder mit Grübeln los; folgendes Problem:

Vater V hat seinem Sohn S 1/4 seines Grundstücks geschenkt (aktuell bei uns beurkundet).

V wird aus steuerlichen Hintergründen irgendwann (nächstes Jahr oder so) seinen zwei weiteren Kindern (K1 und K2) auch jeweils 1/4 verschenken an demselben Grundstück.

Für den Fall, dass V verstirbt, bevor die weiteren Schenkungen beurkundet werde können, soll sichergestellt werden, dass der aktuell dem V verbleigende Rest (also 3/4) nicht an alle 3 Kinder erbrechtlich übergeht, sondern dass der Beschenkte = Sohn S sich das anrechnen lassen muss. Dazu ist folgender Satz in die Schenkungsurkunde aufgenommen worden:

Zwischen V uns S besteht Einvernehmen, dass sich dieser die Zuwendung auf seinen Pflichtteil sowie seinen Erbteil im Verhältnis zu seinen Geschwistern, den beiden weiteren Kindern des V, anrechnen lassen muss, sofern diese nicht ebenfalls zu Lebzeiten die gleiche Zuwendung erhalten.

Ich habe jetzt die Aufgabe zu prüfen, ob für unsere Kostenrechnung sich diese Vereinbarung irgendwie werterhöhend auswirkt. Leider komme ich da nicht weiter, mir fehlt dazu auch komplett die Erfahrung in Erbangelegenheiten.

Hat eventuell jemand sowas schon mal gehabt?

Danke im voraus.
Resa
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#2

04.12.2023, 12:27

Bin jetzt doch selbst fündig geworden:

Streifzug, 13. Auflage, Rd.Nr. 3039

Keine Gegenleistung, sondern wesentliche Vertragsgrundlage, die bei der Bewertung NICHT berücksichtigt wird.
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