Flurstückstrennung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Resa
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#1

23.11.2023, 17:05

Hallo an Alle,

ich habe hier einen Eigentümer, der hat sein Grundstück vermessen lassen und möchte nun, dass die beiden abvermessenen Flurstücke in getrennten Grundbüchern eingetragen werden - außerhalb irgendeines anderen Beurkundungsgeschäftes.

Mir wurde vom Notar gesagt, dass es ein "reiner Grundbuchantrag" wird, also Begl. mit Entwurfsfertigung durch uns. Wie das inhaltlich genau aussieht, weiß ich leider noch nicht, aber der Eigentümer möchte nun VORHER wissen, was das kostet beim Notar und beim Grundbuchamt.

Kann ich da jetzt einfach eine 5/10 Gebühr aus dem Wert beider Flurstücke nehmen - die haben einen Wert über 3 Mill. Euro. - ? -

Hatte jemand schon mal so einen Fall?

Lieben Dank
Notariatsoldie
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#2

24.11.2023, 12:36

Hallo Resa,

sofern die Grundstücke derzeit noch unter einer lfd. Nr. eingetragen sind, ist ein entsprechender Teilungsantrag erforderlich. Dafür entsteht eine 0,5 Entwurfsgebühr. Der Wert ist nach § 36 GNotKG zu bestimmen. Der Streifzug durch das GNotKG, 12. Auflage, Randnr. 3130, hält einen Wert von 10 - 20 % des Grundstückswertes für angemessen. Je nach Umfang und Bedeutung kann auch nach oben oder unten abgewichen werden.

Wenn die beiden Grundstücke bereits unter gesonderten lfd. Nr. im Grundbuch eingetragen sind, ist m.E. eine Unterschriftsbeglaubigung nicht erforderlich. Der Antrag kann privatschriftlich gestellt werden. Wenn ihr einen entsprechenden Entwurf erstellt - Kosten wie oben.
Resa
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#3

24.11.2023, 12:54

Ganz herzlichen Dank
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