elektronischer Vollzug gem. 22125 KV GNotKG
Verfasst: 15.11.2023, 15:11
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir haben die Unterschrift einer Rechtsanwältin unter einem Antrag auf Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (Antrag auf 2 N-Karten) beglaubigt. Die Urkunde wurde elektronisch signiert und via beN an die Zertifizierungsstelle übermittelt. Entsteht dafür (neben der eigentlichen Beglaubigungsgebühr) die Gebühr nach 22125 KV GNotKG, oder geht es hierbei nur um Anträge gegenüber dem elektronischen Grundbuchamt oder den Registergerichten?
Vielen Dank im Voraus,
Isabelle
folgender Sachverhalt:
Wir haben die Unterschrift einer Rechtsanwältin unter einem Antrag auf Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (Antrag auf 2 N-Karten) beglaubigt. Die Urkunde wurde elektronisch signiert und via beN an die Zertifizierungsstelle übermittelt. Entsteht dafür (neben der eigentlichen Beglaubigungsgebühr) die Gebühr nach 22125 KV GNotKG, oder geht es hierbei nur um Anträge gegenüber dem elektronischen Grundbuchamt oder den Registergerichten?
Vielen Dank im Voraus,
Isabelle