Einfließen Anwartschaft in Wert
Verfasst: 11.11.2023, 23:18
Hier kommt meine Wochenendfrage für Euch
Wie berechnet man den Wert, wenn eine Anwartschaft besteht oder ist diese unrelevant?
Mandant hat Testament gemacht und angeblich kein Vermögen. Es wurde aber gerade die Rückauflassung seines ehemaligen Grundstücks beantragt.
Kann der Wert schon hinzugerechnet werden oder erst, wenn vollzogen (er also wieder Eigentümer ist) oder rechnet man prozentual. Ich finde keine Quellen und wir haben zwei Meinungen.
In Ehesachen berechnet man ja m.W. 30 Prozent für Anwartschaften, aber hier? Hat vielleicht jemand eine Meinung? Dankeschön.
Wie berechnet man den Wert, wenn eine Anwartschaft besteht oder ist diese unrelevant?
Mandant hat Testament gemacht und angeblich kein Vermögen. Es wurde aber gerade die Rückauflassung seines ehemaligen Grundstücks beantragt.
Kann der Wert schon hinzugerechnet werden oder erst, wenn vollzogen (er also wieder Eigentümer ist) oder rechnet man prozentual. Ich finde keine Quellen und wir haben zwei Meinungen.
In Ehesachen berechnet man ja m.W. 30 Prozent für Anwartschaften, aber hier? Hat vielleicht jemand eine Meinung? Dankeschön.