Einfließen Anwartschaft in Wert

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Bosumi
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#1

11.11.2023, 23:18

:thx Hier kommt meine Wochenendfrage für Euch 😆

Wie berechnet man den Wert, wenn eine Anwartschaft besteht oder ist diese unrelevant?

Mandant hat Testament gemacht und angeblich kein Vermögen. Es wurde aber gerade die Rückauflassung seines ehemaligen Grundstücks beantragt.

Kann der Wert schon hinzugerechnet werden oder erst, wenn vollzogen (er also wieder Eigentümer ist) oder rechnet man prozentual. Ich finde keine Quellen und wir haben zwei Meinungen.

In Ehesachen berechnet man ja m.W. 30 Prozent für Anwartschaften, aber hier? Hat vielleicht jemand eine Meinung? Dankeschön.
Notariatsmann
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#2

12.11.2023, 01:15

Wenn jemand ein Grundstück übertragen bekommt, hat er üblicherweise einen schuldrechtlichen Anspruch darauf, der sich bereits in seinem gegenwärtigen Vermögen befindet und den Grundstückswert voll erfasst.
Bosumi
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#3

12.11.2023, 05:53

Dankeschön. Kann man das irgendwo in Bezug auf die Abrechnung nachschlagen in Bezug auf die Wertberechnung?
Notariatsmann
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#4

12.11.2023, 15:09

Ob man etwas konkret zu diesem Fall findet, müsste man sehen, ist aus meiner Sicht aber auch gar nicht nötig, weil zum Vermögen im Sinne von § 102 GNotKG allgemein alle vererblichen Gegenstände/Rechte gehören, wie sich aus dem Kommentierungen hierzu ergibt.
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