Höchstgebühr bei 3 Gesellschafterlisten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 176
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

07.11.2023, 12:09

Guten morgen,

ich verstricke mich leider nicht nur inhaltlich, sondern auch noch kostenrechtlich in einer GmbH-Kapitalerhöhung mit Agio und Anteilsabtretung.

Fakt ist: Es wird 3 Listen geben (das ist gesichert):

a) Übernehmerliste
b) Gesellschafterliste der kapitalerhöhenden GmbH
c) Gesellschafterliste für eine andere GmbH X, da die kapitalerhöhende GmbH als Gesellschafterin in die GmbH X eintritt und einen bereits vorhandenen Anteil übernimmt (das hat irgendwie mit dem Agio zu tun).

Jedenfalls die Frage lautet:

Ist es richtig, dass es dann eine Vollzugsgebühr gibt, und der Höchstbetrag 3 x 250,00 € sind (also 750,00 Euro)?

Vielen Dank im Voraus
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

07.11.2023, 12:26

§ 93 Abs. 1, KV 22110 i.V.m. 22113, Wert § 112.
Denke auch dass die Antwort dann
ja
wäre.

Notarkosten-Dienst (entgeltlich, günstig) siehe u.a. Website. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#3

07.11.2023, 16:24

P.S. vorsorglich noch: Die Höchstgebühr von 3 x 250 Euro entsteht natürlich nur dann, wenn 0,5 nach KV 22110 aus Wert § 112 höher wären als 750 Euro. Beispielsweise wenn 0,5 350 Euro ausmachen natürlich nur 1 x 350 Euro.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten